Seit dem 1. Juli 2020 gelten die reduzierten Mehrwertsteuersätze von 16 Prozent (regulärer Steuersatz) bzw. 5 Prozent (ermäßigter Steuersatz). Da mit der temporären Umsatzsteuerreduzierung Anwendungsfragen entstehen, die einer Klärung bedürfen, hat der bvdm seinen Fragen- und Antwortenkatalog aktualisiert.