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Eintrag vom 18.03.2019

Aktualisierte ZFA-Broschüre Packmitteltechnologe/-in

Am 1. April 2019 tritt die Änderungsverordnung für den Ausbildungsberuf zum Packmitteltechnologen/in in Kraft. Ab sofort steht die aktualisierte Informationsbroschüre des ZFA bereit.

Packmitteltechnologe

Die 2011 neu erstellte Ausbildungsverordnung entsprach nicht mehr dem geforderten Qualitätsanspruch. Daher wurde die Bestehensregelung im theoretischen Teil der Abschlussprüfung überarbeitet. Die Abschlussprüfung besteht nun aus drei statt bisher zwei Prüfungsbereichen. Das Prüfungsfach „Auftragsvorbereitung und Managementsysteme" wurde in „Auftragsplanung" und „Prozesstechnologie" geteilt. Die Gewichtung zwischen Theorie und Praxis liegt zukünftig bei jeweils 50%. Die Prüfungszeit der beiden fachtheoretischen Prüfungen beträgt nun 120 Minuten. Die Änderungsverordnung gilt ab dem 1. April 2019 und wird somit erstmalig bei der kommenden Sommerprüfung wirksam.

Die ZFA-Broschüre informiert ausführlich über die Ausbildungsstruktur, die Verordnung mit Erläuterungen, den Ausbildungsrahmenplan, die neuen Prüfungsstrukturen und den Rahmenlehrplan.

Für alle Fragen rund um die Aus- und Weiterbildung stehen wir gern zur Verfügung.

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Broschüre Packmitteltechnologe/in mit kommentierter Ausbildungsverordnung
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