Große Unternehmen sind seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, dafür zu sorgen, dass menschenrechts- und umweltbezogene Standards in ihren Lieferketten eingehalten werden. Dies hat auch Auswirkungen auf kleinere Unternehmen in der Lieferkette. Eine Handreichung des bvdm gibt Hinweise zum Umgang mit dem neuen Gesetz.
bvdm-Handreichung: Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Download lock
Allgemeine Ausrichtung Rat DEU Protokollerklärung
Download lock
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
a.laegeler (at) dmpi-bw.de
0711 45044-11
0170 2212122