Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis 31. März 2022 der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Beschäftigungsdaten (Anzahl ihrer schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter) anzeigen und bei Nichterreichen der Beschäftigungsquote die Ausgleichsabgabe an die Integrations- und Inklusionsämter zahlen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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