Am 9. Dezember 2022 wurde die neue Richtlinie für den Umweltbonus zur Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben veröffentlicht. Damit wurden zum 1. Januar 2023 die Fördersätze reduziert; ab 1. September 2023 entfällt die Förderung für gewerbliche Nutzer komplett.
Am 09.12.2022 wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 eine neue Richtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Damit sinken die Fördersummen für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Plug-in-Hybride sind nicht mehr förderfähig.
Weitere Details sind auf der Homepage des BAFA abrufbar:
Die BAFA berät von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06196 / 908-1009 auch telefonisch zum Umweltbonus.
Aus Sicht des bvdm ist es besonders problematisch, dass ab 01.09.2023 gewerbliche Fahrzeugkäufe aus der Förderung fallen. Dies betrifft alle elektrisch betriebenen PKW und leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (bzw. bis 4,25 Tonnen durch Sonderregel des Elektromobilitätsgesetzes). Leider gibt es auch keine alternativen Bundesförderungen für gewerblich genutzte PKW. Über unsere Mitgliedschaft im ZDH setzen wir uns dafür ein, dass die Förderung über den 01.09.2023 hinaus fortgesetzt bzw. ein gleichwertiger Ersatz im Rahmen der gesamten Elektromobilitätsförderung geschaffen wird, um den aktuell sich verstärkenden Hochlauf der Elektromobilität gezielt zu flankieren.
Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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