Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (LAG) hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit Arbeitgeber bei der Festlegung von Arbeitszeiten von Beschäftigten mit Kindern Rücksicht auf die Kinderbetreuung nehmen müssen.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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