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Eintrag vom 07.09.2023

Hausverbot gegen Betriebsratsvorsitzenden rechtswidrig

Dem Betriebsratsvorsitzenden den Zutritt zum Betrieb durch ein Hausverbot zu verwehren, kommt nur bei gravierenden Pflichtverletzungen in Betracht. Und auch dann nur auf Antrag des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) am 28.08.2023 im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden.

Recht

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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