Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur (vorläufigen) Entgeltverweigerung eingeräumt, wenn der Mitarbeiter die letzten 12 Monate bereits schon mehr als 6 Wochen Entgeltfortzahlung verursacht hat, und er sich dann wieder auf eine vermeintliche, entgeltfortzahlungspflichtige Arbeitsunfähigkeits-Erstbescheinigung beruft.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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