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Eintrag vom 16.11.2023

Die Umsetzungsfrist des Hinweisgeberschutzgesetzes endet

Ab dem 17. Dezember 2023 müssen auch Unternehmen mit einer Größe von 50 bis 249 Mitarbeitern eine Meldeplattform bereithalten.

Recht

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bvdm-Merkblatt: Interne Meldestellen HinSchG
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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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