Aufgrund der zahlreichen Inanspruchnahmen der Corona-Hilfsprogramme vermelden die zuständigen Bewilligungsstellen und Prüfer weiterhin hohe Arbeitsbelastungen. Bund und Länder haben sich daher erneut auf eine Fristverlängerung bei der Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Überbrückungsprogramme bis zum 31. Oktober 2023 geeinigt.
Pressemitteilung BMWK Fristverlängerung
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Gerald Walther
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