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Eintrag vom 01.02.2023

Bundesarbeitsgericht: Urlaub verfällt und verjährt ohne Hinweis nicht

Das Bundesarbeitsgericht hat Ende 2022 noch einmal bekräftigt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auffordern müssen, Urlaub zu nehmen und auf einen drohenden Verfall hinweisen müssen. Andernfalls verfällt und verjährt der Urlaub nicht. Die Rechtsabteilung stellt Ihnen entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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