Das Bundesarbeitsgericht hat Ende 2022 noch einmal bekräftigt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer auffordern müssen, Urlaub zu nehmen und auf einen drohenden Verfall hinweisen müssen. Andernfalls verfällt und verjährt der Urlaub nicht. Die Rechtsabteilung stellt Ihnen entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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