Die Parteien streiten um Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) nach einer erfolglosen Bewerbung. Der Bewerber männlichen Geschlechts hatte sich auf eine Stelle als Bestücker für Digitaldruckmaschinen beworben. In der schriftlichen Absage wurde ihm mitgeteilt, dass „die sehr kleinen, filigranen Teile“ … „eher etwas für flinke Frauenhände“ sind.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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