Zum Jahreswechsel ergeben sich Änderungen für Arbeitnehmer mit erkrankten Kindern. Ferner werden der Insolvenzgeldumlagesatz und der Beitragssatz für den Pensions-Sicherungs-Verein angepasst. Zudem wird die Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern sv.net durch das neue SV-Meldeportal abgelöst.
PSV-Pressemitteilung: Beitragssatz für 2023
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SV-Meldeportal: ITSG
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Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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