dmpi
Start News: ÜberblickZusatzurlaub verfällt, wenn die Schwerbehinderung nicht bekannt war

Eintrag vom 07.07.2022

Zusatzurlaub verfällt, wenn die Schwerbehinderung nicht bekannt war

Gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubtage pro Jahr. Arbeiten sie regelmäßig an mehr oder an weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub dementsprechend.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915