Mit dmpi-Newsletter 24/2022 vom 30.06.2022 haben wir Sie zuletzt über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der „EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie“ in das deutsche Recht informiert.
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungen-richtlinie gebilligt. Das Gesetz soll am 1. August 2022 in Kraft treten. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Die damit verbundenen erweiterten Pflichten des Arbeitgebers nach dem Nachweisgesetz (NachwG), die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich nachzuweisen, sind bei ab dem 1. August 2022 beginnenden Arbeitsverhältnissen zu beachten. Für Alt-Verträge gilt dies, wenn der Arbeitnehmer einen entsprechenden schriftlichen Nachweis verlangt.
Zu Ihrer ersten Information finden Sie im Download ein FAQ der BDA mit dem heutigen Stand.
Bei der konkreten Ausarbeitung von Arbeitsverträgen steht Ihnen wie gewohnt unsere Rechtsabteilung zur Verfügung.
FAQ und Hinweise: Umsetzungsgesetz zur Arbeitsbedingungenrichtlinie – Änderungen im Nachweisgesetz
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Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
g.waidelich (at) dmpi-bw.de
0711 45044-22
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Martin Stier
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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