Berlin, 02.02.2022. Mit einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll das Wahlversprechen der SPD, den Mindestlohn in diesem Jahr auf 12 € zu erhöhen, umgesetzt werden. Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) stellt sich diesem Vorhaben entgegen, weil sich der Mindestlohn weiterhin an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren müsse. Ferner fordert der bvdm gesetzliche Regelungen, um Minijobs weiterhin sinnvoll nutzen zu können und die aus dem Mindestlohngesetz resultierende Bürokratie zu reduzieren.
Der bvdm weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Tariflöhne der Druckindustrie zwar sämtlich über 12 € liegen, dennoch bestehe die Gefahr, dass durch die Erhöhung des Mindestlohnes von aktuell 9,82 € um über 22 % auf 12 € innerhalb weniger Monate das Lohngefüge insgesamt unter Druck gerate.
Schon die Äußerungen von Bundesarbeitsminister Heil im Zusammenhang mit der letzten Anpassung des Mindestlohnes im Jahr 2020 hatten deutlich gemacht, dass der Minister und mit ihm die SPD planten, die Mindestlohnkommission auszubooten. Politische und gewerkschaftliche Forderungen nach einer schnellen, systemwidrigen Anhebung auf 12 € erschwerten eine Einigung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erheblich.
„Unser schon länger gehegter Verdacht, dass die Politik sich nicht aus der Arbeit der Mindestlohnkommission heraushalten würde, hat sich mit dem aktuellen Gesetzentwurf bestätigt und dass es sich dabei um einen „einmaligen" staatlichen Eingriff handele, dürfte wohl niemand glauben" so Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm. „Es entsteht der fatale Eindruck, die Mindestlohnkommission solle nur noch als „Pausenclown" zwischen den Bundestagswahlen agieren, wie es Prof. Dr. Lars P. Feld, wissenschaftliches Mitglied der Kommission, sehr treffend formuliert hat," rundet Deimel seine Kritik ab.
Aus Sicht des bvdm ist es daher dringend geboten, die Arbeit der Kommission durch klare gesetzliche Regelungen vor politischer und staatlicher Einflussnahme zu schützen sowie die Entwertung tariflicher Lohnvereinbarungen zu verhindern.
Zudem fordert der bvdm die Dynamisierung der Minijob-Grenze entsprechend der Entwicklung des Mindestlohns auf Basis von 50 Stunden pro Monat sowie eine Vereinfachung insbesondere der Regelungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit sowie für Praktikanten.
Die Stellungnahme des bvdm gegenüber dem BMAS können Sie beim bvdm herunterladen.
Dr. Alexander Lägeler
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