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Eintrag vom 24.11.2022

Schulungspflicht beim Verwenden diisocyanathaltiger Stoffe

Nach dem 24. August 2023 benötigen Beschäftigte eine spezielle Schulung für den Umgang mit Stoffen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Diisocyanate enthalten. Hierüber ist ein Nachweis zu führen. Diisocyanate können z.B. in Klebstoffen, Beschichtungen, einigen Farben und Lacken, Dichtstoffen oder Schäumen vorkommen, wie sie auch in der Druckindustrie verwendet werden. Unternehmen sollten rechtzeitig prüfen, ob und ggf. welche Mitarbeiter zu schulen sind.

Die REACH-Verordnung erlaubt den Einsatz von diisocyanathaltige Stoffen nach dem 24. August 2023 nur noch, wenn der Anteil der Diisocanate unterhalb von 0,1 Gewichtsprozent liegt oder die Beschäftigten, die diese Stoffe oder Gemische verwenden, eine Schulung zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten nachweislich erfolgreich absolviert haben.

Details der Beschränkung unter EU-Verordnung 2020/1149 vom 3. August 2020

Einsatzgebiete und Gefährdung

Diisocyanate werden auf Grund ihrer besonderen Eigenschaften (u.a. hohe Reaktionsgeschwindigkeit, in einem weiten Bereich einstellbare Eigenschaften, geringere Notwendigkeit der Verwendung flüchtiger Lösungsmittel, keine Emissionen nach vollständiger Aushärtung) in Klebstoffen, Farben, Lacken, PUR-Beschichtungen, Dichtstoffen, Schäumen eingesetzt. Anwendungsgebiete sind u.a. die Holzbearbeitung (Kantenanleimung, Holzverleimung, Plattenherstellung), die Druckweiterverarbeitung (PUR-Klebebindung, Laminierung), der Druck (Flexodruck, Siebdruck) und die Verklebung von Textilbahnen.

Diisocyanate wurden als Inhalationsallergene der Kategorie 1 sowie als Hautallergene der Kategorie 1 eingestuft und können Asthma auslösen. Die jährlichen Fälle von Berufskrankheiten in der EU liegen über 5000.

Betroffenheit prüfen

Druckereien sollten anhand der Sicherheitsdatenblätter ihre Einsatzstoffen auf Diisocyanate prüfen und ggf. durch alternative Einsatzstoffe ersetzen. Hersteller, die Stoffe und Gemische mit Diisocyanaten mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent vertreiben, sind seit 24. Februar 2022 verpflichtet (z.B. auf dem Etikett) über die nötige Schulung zu informieren.

Sofern keine Alternativen vorhanden sind, dürfen die Produkte ab dem 24. August 2023 in Druckereien nur noch von Beschäftigten verwendet werden, die eine entsprechende Schulung absolviert haben. Auch bisher war auf den richtigen und sicheren Umgang mit diesen Stoffen zu achten und in der Unterweisung nach Gefahrstoffverordnung zu informieren.

Neu ist, dass die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung dokumentiert werden muss und die Mindestanforderungen an die Inhalte der Schulung nun in der REACH-Verordnung festgelegt sind.

Schulungen

Die Schulung kann Online über Plattformen (mit Zertifikat) oder intern durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entsprechender Qualifikation erfolgen. Die Anforderung an die Schulungsinhalte sind in der REACH-Verordnung festgeschrieben.

Eintrag 74 des Anhangs XVII, siehe EU-Verordnung 2020/1149 vom 3. August 2020

Je nach Anwendung kann auch eine praktische Schulung notwendig sein. Einige Hersteller haben in Zusammenarbeit mit ihren Verbänden anwendungsspezifische Trainingsmodule erarbeitet und Schulungsplattformen etabliert (siehe unten). Bei Online-Schulungen können Teilnehmer nach einem bestandenen Multiple-Choice-Test ein Zertifikat herunterladen, welches für die Dokumentation dient. Bei Inhouse-Schulungen müssen die Durchführung und erfolgreiche Teilnahme zusammen mit Lerninhalten und Methodik dokumentiert werden. Eine einfache Teilnehmerliste reicht nicht aus. Die Schulung ist erstmalig bis zum 23. August 2023 durchzuführen und muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

Weitere Informationen:

Deutsche Fassung EU-Verordnung 2020/1149 vom 3. August 2020

Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Schulungsplattform der ISOPA - European Diisocyanate and Polyol Producers Association

Schulungsplattform des Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V.

Ansprechpartnerin

Beate Fuchs

Beate Fuchs
bvdm: Referentin Marketing und Veranstaltungsmanagement

030 209 139-151