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Eintrag vom 09.02.2022

Für Reisen innerhalb der EU gilt seit 01.02.2022 ein Anerkennungszeitraum von 270 Tagen für Impfzertifikate – keine Auswirkung auf nationale Regelungen, wie z.B. „3G am Arbeitsplatz“

Seit 01.02.2022 gilt eine geänderte Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU. Danach gilt für Reisen innerhalb der Europäischen Union ein verbindlicher Anerkennungszeitraum für Impfzertifikate.

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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