Der Bundestag hat am 03.06.2022 das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wird demnach ab 01.10.2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde steigen. Außerdem enthält das Gesetz auch Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) und im Übergangsbereich (Midijob).
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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