Die tarifliche Jahressonderzahlung ist spätestens am 15.12. eines Jahres fällig. Fragen rund um die Jahressonderzahlung beantwortet der aktualisierte Leitfaden des hpv.
Leitfaden Tarifliche Jahressonderzahlung (Aktualisierung Oktober 2022)
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Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
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