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Eintrag vom 15.09.2022

HPV Leitfaden Mindestlohn ab Oktober 2022

Seit 2015 existiert in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn. Die anstehenden Änderungen des Mindestlohns hat der hpv zum Anlass genommen, seinen Praxisleitfaden zum Mindestlohngesetz nebst Kurzleitfaden zu überarbeiten.

Bei seiner Einführung zum 1. Januar 2015 betrug der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Seitdem wurde diese Lohnuntergrenze auf Grundlage von Vorschlägen der Mindestlohnkommission mehrfach angehoben. Zuletzt betrug die Mindestlohnhöhe 10,45 Euro brutto je Zeitstunde. Durch einmalige Änderung des Mindestlohngesetzes wird der Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. Im Anschluss daran wird die Mindestlohnkommission wieder über die etwaigen weiteren Anpassungsschritte befinden – erstmalig zum 30. Juni 2023 für die Zeit ab dem 1. Januar 2024. Zudem wurde im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro pro Monat angehoben.

Diese Änderung hat der hpv zum Anlass genommen, seinen HPV Praxisleitfaden zum Mindestlohngesetz nebst Kurzleitfaden zu überarbeiten. Zudem wurde ein ausführliches Kapitel zum Thema „Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers" in Abschnitt II. aufgenommen. Die Neuerungen sind in dem Leitfaden gelb markiert.

Achtung: soweit im Leitfaden auf tarifvertragliche Regelungen Bezug genommen wird, handelt es sich um die Tarifverträge der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie.

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


0711 45044-26
0151 10351915