Die Vergabekriterien für die Beantragung des Blauen Engel für Druckerzeugnisse (DE-UZ 195) sind seit dem 1. Januar 2021 veröffentlicht und ursprünglich ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Anforderungen an Druckfarben sowie einem Bearbeitungsstau bei den Anträgen werden die Vergabekriterien (Ausgabe 2015) um ein weiteres halbes Jahr − also bis zum 30.06.2023 − verlängert.
Mit dem Siegel Blauer Engel werden besonders umweltschonende Produkte und Dienstleistungen gekennzeichnet. Im Jahr 2015 wurde der Kriterienkatalog für Druckerzeugnisse DE-UZ 195 erstmals vom Umweltbundesamt aufgesetzt, welcher es Druckereien und ihren Kunden ermöglicht, ein gesamtes Druckprodukt mit dem Bauer Blauen Engel auszuzeichnen und dies auch optisch durch ein Siegel zu kommunizieren.
Um Druckerzeugnisse mit dem Blauen Engel zu kennzeichnen, muss die Druckerei die Einhaltung einer Vielzahl an Kriterien gegenüber der Zertifizierungsstelle RAL gGmbH nachweisen. Dieser Kriterienkatalog wurde im Jahr 2020 überarbeitet und an diversen Stellen, unter anderem bei den Druckfarben, verschärft. Im Rahmen der Antragsbearbeitung der neuen Vergabekriterien der DE-UZ 195 (Ausgabe 2021) wurde nun erkannt, dass die Einhaltung der Anforderungen an Druckfarben nach derzeitigem Stand weiterhin schwierig nachzuweisen ist. Ferner hat sich ein Bearbeitungsstau der Anträge der Druckereien bei der Zertifizierungsstelle RAL ergeben. Aus diesem Grund wurde eine Verlängerung der alten Vergabekriterien (Ausgabe 2015) um ein weiteres halbes Jahr (also bis zum 30.06.2023) bekannt gegeben. Es gab bereits eine Verlängerung bis zum 31.12.22, über die wir bereits 2021 berichtet hatten.
News vom 24.2.2021
Blauer Engel für Druckerzeugnisse
News vom 30.6.2021
Blauer Engel – Umweltzeichen 195
News vom 15.9.2021
Blauer Engel für Druckprodukte – Vergaberichtlinien und Anforderungen
Die RAL gGmbH wird in Kürze allen derzeitigen Zeichennehmern der DE-UZ 195 (Altverträge) schriftlich ein Angebot auf Verlängerung der Verträge per Post unterbreiten. Damit die Verträge verlängert werden können, müssen diese Schreiben unterschrieben an die RAL gGmbH zu-rückgeschickt werden. Andernfalls ist eine Verlängerung nicht möglich.
Aber Achtung: Die neuen Vergabekriterien der DE-UZ 195 (Ausgabe 2021) bleiben, ungeachtet dessen, weiterhin gültig.
Für Neuanträge, die in diesem (beziehungsweise letzten) Jahr nach den Vergabekriterien der DE-UZ 195 (Ausgabe 2021) gestellt wurden, läuft das Antragsverfahren unverändert weiter.
Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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