Im Rahmen des statistischen Harmonisierungsprozesses in der EU hat das Statistische Bundesamt (Destatis) im Jahr 2020 erstmals die Ergebnisse bestimmter Merkmale der amtlichen Strukturstatistiken auf Grundlage der neuen einheitlichen EU-Unternehmensdefinition veröffentlicht. Die entsprechende EU-Einheitenverordnung hat auch direkte Auswirkungen auf die einzelnen Merkmalsergebnisse der vom bvdm veröffentlichen Statistiken der Kostenstruktur- und Investitionserhebung für die Druck- und Medienindustrie. Nach jetzigem Stand wird die aktuelle Übergangsregelung für die ursprüngliche Darstellungsweise im Jahr 2022 auslaufen, sodass Destatis ab dem Jahr 2023 die Strukturstatistiken überwiegend unter Nutzung der EU-weit einheitlichen Definition veröffentlichen wird.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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