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Eintrag vom 06.09.2022

Bundeskabinett beschließt abgeschwächte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Arbeitgeber müssen ab Oktober 2022 im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung über geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz im Betrieb entscheiden. Die zunächst geplante Pflicht zum Angebot von Homeoffice und Tests auf Kosten der Arbeitgeber wurde nicht umgesetzt.

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Entwurf Corona-Arbeitsschutzverordnung
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Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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