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Eintrag vom 14.07.2022

Arbeitgeber ist kein digitaler Bote der Gewerkschaften

Ein Arbeitgeber ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23.05.2022, Az.: 2 Ca 93/22 nicht verpflichtet, Informationen einer Gewerkschaft an die dienstlichen E-Mail-Adressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden. Das Gericht lehnt es damit ab, einen Arbeitgeber gleichsam als digitalen Boten einer Gewerkschaft einzusetzen.

Recht

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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