Durch die dritte Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ werden die Antragsfristen für die Ausbildungsprämien (plus), die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung sowie den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ bis zum 15. Mai 2022 verlängert.
Durch die Verlängerung der Antragsfristen wird versucht, die Ausbildung unter der anhaltenden pandemischen Lage weiter zu unterstützen. Allerdings wurde die Antragsfrist für die Prämien bei Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben nicht verlängert, da diese bisher kaum in Anspruch genommen wurde. Sie endete somit zum 31. Dezember 2021.
Inwieweit eine Fortführung der anderen Prämien und Zuschüsse aus dem Bundesprogramm für das Ausbildungsjahr 2022/2023 erfolgt, wird in den kommenden Monaten im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung zu beraten sein.
Informationen zur Beantragung der Ausbildungsprämien und Zuschüsse finden Sie unter
Bundesanzeiger: Dritte Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern"
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Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
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