Die Corona-Verordnung Absonderung Baden-Württemberg wird ab dem 26.01.2022 erneut geändert. Künftig müssen auch Genesene mit mindestens einer Impfung gegen das Coronavirus als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Definitionen für „quarantänebefreite Personen“ wurden aktualisiert.
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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