Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 28. Oktober 2021 die umsatzsteuerlichen Hilfsmaßnahmen für vom Juli-Hochwasserereignis betroffene Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert. Zudem haben die vom Hochwasser direkt betroffenen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern die über Katastrophenerlasse eingeführten steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres 2021 bzw. des ersten Quartals 2022 verlängert.
BMF-Schreiben (8. Oktober 2021)
Download lock
Erlasse der Bundesländer
Download lock
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
g.walther (at) vdm-beratung.de
0711 45044-65
0170 5409302