dmpi
Start News: ÜberblickVerlängerung der Altverträge für den Blauen Engel für Druckerzeugnisse

Eintrag vom 14.12.2021

Verlängerung der Altverträge für den Blauen Engel für Druckerzeugnisse

Die Vergabekriterien für die Beantragung des Blauen Engel für Druckerzeugnisse (DE-UZ 195) sind seit dem 1.1.2021 veröffentlicht und ursprünglich ab dem 1.1.2022 anzuwenden. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Anforderungen an Druckfarben werden die Vergabekriterien (Ausgabe 2015) um ein Jahr − also bis zum 31.12.2022 − verlängert.

Mit dem Siegel Blauer Engel werden besonders umweltschonende Produkte und Dienstleistungen gekennzeichnet. Im Jahr 2015 wurde der Kriterienkatalog für Druckerzeugnisse erstmals vom Umweltbundesamt aufgesetzt, welcher es Druckereien und ihren Kunden ermöglicht, ein gesamtes Druckprodukt mit dem Bauer Blauen Engel auszuzeichnen und dies auch optisch durch ein Siegel zu kommunizieren.

Vergabekriterien (DE-UZ 195) für Altverträge um ein Jahr verlängert

Um Druckerzeugnisse mit dem Blauen Engel zu kennzeichnen, muss die Druckerei die Einhaltung einer Vielzahl an Kriterien gegenüber der Zertifizierungsstelle RAL gGmbH nachweisen. Dieser Kriterienkatalog wurde im Jahr 2020 überarbeitet und an diversen Stellen, unter anderem bei den Druckfarben, verschärft. Im Rahmen der Antragsbearbeitung der neuen Vergabekriterien der DE-UZ 195 (Ausgabe 2021) wurde nun erkannt, dass die Einhaltung der Anforderungen an Druckfarben nach derzeitigem Stand nicht möglich ist. Aus diesem Grund wurde von der Jury Umweltzeichen eine Verlängerung der alten Vergabekriterien (Ausgabe 2015) um ein Jahr (also bis zum 31.12.2022) zugestimmt.

Die RAL gGmbH wird in Kürze allen derzeitigen Zeichennehmern der DE-UZ 195 (Altverträge) schriftlich ein Angebot auf Verlängerung der Verträge per Post unterbreiten. Damit die Verträge verlängert werden können, müssen diese Schreiben unterschrieben an die RAL gGmbH zurückgeschickt werden. Andernfalls ist eine Verlängerung nicht möglich.

Aber Achtung: Die neuen Vergabekriterien der DE-UZ 195 (Ausgabe 2021) bleiben, ungeachtet dessen, weiterhin gültig.

Für Neuanträge, die in diesem Jahr nach den Vergabekriterien der DE-UZ 195 (Ausgabe 2021) gestellt wurden, läuft das Antragsverfahren unverändert weiter. Hier wird derzeit noch geprüft, wie mit den nicht einzuhaltenden Anforderungen an Druckfarben umgegangen wird.

Ansprechpartner

Heinz Klos

Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung


0711 45044-40
0171 3328006