In seiner Sitzung vom 25. Juni 2021 hat der Bundesrat einer dreimonatigen Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 zugestimmt. Diese Maßnahme dient der Entlastung von Steuerpflichtigen und Steuerberatern, die nach wie vor mit den Auswirkungen der anhaltenden Coronakrise zu kämpfen haben. Ursprünglich hätte die Steuererklärung in den Fällen ohne einen prüfenden Dritten bis Ende Juli 2021 abgegeben werden müssen. Nun wird die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2020 bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. In den Fällen, wo zur Erstellung der Steuererklärung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen wird, verlängert sich die Frist ebenfalls um drei Monate und läuft nun erst am 31. Mai 2022 statt Ende Februar 2022 aus.
BMF-FAQ-Katalog zu den steuerlichen Corona-Hilfsmaßnahmen
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Gerald Walther
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