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Eintrag vom 09.03.2021

Schutz von Hinweisgebern – Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie

Im Jahr 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Diese „Whistleblowing-Richtlinie“ muss bis zum 17. Dezember dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierzu dient das geplante Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Nachfolgend finden Sie einen entsprechenden (inoffiziellen) Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Gesetz soll zum 17. Dezember 2021 in Kraft treten. Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfes im Überblick:

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