Im Jahr 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Diese „Whistleblowing-Richtlinie“ muss bis zum 17. Dezember dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden. Hierzu dient das geplante Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Nachfolgend finden Sie einen entsprechenden (inoffiziellen) Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Gesetz soll zum 17. Dezember 2021 in Kraft treten. Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfes im Überblick:
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
g.waidelich (at) dmpi-bw.de
0711 45044-22
0175 3394399
Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
m.stier (at) dmpi-bw.de
0711 45044-23
0175 3394406
Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
m.gaensbauer (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915