Am 9. Juni hat sich die Bundesregierung auf die Verlängerung der Überbrückungshilfen III sowie der Neustarthilfe bis zum 30. September 2021 geeinigt. Der zentrale Grund für diese Verlängerung sind die nach wie vor anhaltenden starken wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf die Geschäftslage der Unternehmen. Zudem soll die Förderhöchstgrenze künftig für von direkten oder indirekten staatlich angeordneten Schließungen betroffenen Unternehmen auf kumuliert 52 Mio. Euro erhöht werden. Außerdem sollen Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen bzw. neu einstellen einen Zuschuss zu den Personalkosten, die sogenannte Neustartprämie (Restart-Prämie), erhalten.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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