Eine vom Bundeskabinett am 20.01.2021 beschlossene Änderung des Verpackungsgesetzes verpflichtet Restaurants, Bistros und Cafés ab 01.01.2023, Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen zum gleichen Preis wie Einweg-Lösungen anzubieten. Ab 2022 sollen Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen einer Pfandpflicht unterliegen. Außerdem wird ein steigender Anteil an Recycling-Kunststoff bei der Herstellung von Einweg-Kunststoffflaschen vorgeschrieben. Betreiber von Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleister dürfen ihre Dienstleistungen für Waren in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nur noch anbieten, wenn die Hersteller bzw. Vertreiber der Ware diese Verpackungen bei einem dualen System lizenziert haben.
Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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