Am 12. Mai 2021 wurde die neue Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) verkündet. Die neuen Regelungen gelten seit Donnerstag, 13. Mai 2021. Die CoronaEinreiseV greift bestehende Regelungen der Anmelde-, Test- und Nachweispflicht der bisherigen Einreiseverordnung auf und erweitert diese um die bislang in Länderverantwortlichkeit geregelte Einreisequarantäne. Zudem werden ein Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten und Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen im Kontext der Einreise geregelt. Damit regelt die CoronaEinreiseV bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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