Zuletzt mit Newsletter vom 13.01.2021 hatten wir Sie über die Änderungen u.a. in der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (CoronaVO EQT BW) informiert. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Verordnung der Bundesregierung für eine neue „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“ (CoronaEinreiseVO) wurde die CoronaVO EQT BW am 18.01. bereits wieder angepasst.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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