Die Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO BW) verlängert und die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.08.2021 umgesetzt. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen gelten kaum noch Beschränkungen.
Es entfallen die bisherigen vier Inzidenzstufen.
Erhalten bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Eine Zusammenfassung des Landes zu den aktuell geltenden Regelungen finden sie hier.
Für Betriebe sind insbesondere folgende Regelungen relevant:
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
a.laegeler (at) dmpi-bw.de
0711 45044-11
0170 2212122