Die coronabedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden bis Ende März 2022 verlängert. Dies betrifft die erleichterten Zugangsvoraussetzungen sowie die Ausdehnung der Bezugsdauer auf 24 Monate.
Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit
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Dr. Alexander Lägeler
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