Das Bundeskabinett hat am 9. Juni 2021 die Verlängerung der coronabedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende September 2021 beschlossen. Dies betrifft die erleichterten Zugangsvoraussetzungen sowie die vollständige Erstattung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (Stand 08.06.2021)
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