Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Jahr 2017 hat sich der bvdm gemeinsam mit weiteren Verbänden gegen die ungerechtfertigte Anhebung der Gefährlichkeit im Umgang mit Druckfarben, die Azopigmente enthalten, eingesetzt.
Durch die kürzlich angekündigte Veröffentlichung von drei Schlüsselpigmenten im Bundesanzeiger wird ihre Ungefährlichkeit nun offiziell bestätigt. Druckfarben mit diesen Pigmenten verlieren nun ihre stark wassergefährdenden Eigenschaften aufgrund der AwsV. Druckereien sollten neue Sicherheitsdatenblätter mit der geänderten Einstufung von ihren Farblieferanten erhalten bzw. diese anfordern.
Die in vielen Druckfarben vorkommenden Inhaltsstoffe (Azopigmente) wurden mit Inkrafttreten der AwsV am 1. August 2017 in die höchste Wassergefährdungsklasse 3 eingestuft. Dies hatte Auswirkungen auf die Gefährlichkeitseinschätzung und die dadurch zu treffenden Sicherungsmaßnahmen von Druckereien. Der bvdm hat gemeinsam mit dem Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) und dem Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. (VdMi) den deutschen Behörden Argumente und Daten vorgelegt, die zeigen, dass diese Einstufung nicht gerechtfertigt ist. Darunter fallen die extrem schlechte Löslichkeit, die geringe Bioverfügbarkeit sowie die fehlende Toxizität der betreffenden Azopigmente.
Mit der aktuell noch ausstehenden Veröffentlichung der drei Schlüsselpigmente Pigment Yellow 12, Pigment Yellow 13 und Pigment Yellow 83 im Amtsblatt sind sie als nicht wassergefährdend (nwg) gemäß AwSV eingestuft. Dadurch werden Druckfarben, die ausschließlich wegen ihrer Pigmentierung in die Wassergefährdungsklasse 3 eingestuft waren, nun in „nicht wassergefährdend“ (entspricht nWGK) umgestuft. Druckfarbenhersteller werden neue Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen bzw. Druckereien können diese anfordern.
Informationsblatt Wassergefährdung Azopigmente (Stand 01/2021)
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