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Eintrag vom 03.02.2021

Herabsetzung Gewerbesteuervorauszahlung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem BMF-Schreiben mitgeteilt, dass coronageschädigte Steuerpflichtige auch im Jahr 2021 einen Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlung beim zuständigen Finanzamt stellen können. Die Antragstellung muss bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen.

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Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


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