Am 17. August 2021 ist das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es soll die Position der Verbraucher gegenüber der Wirtschaft stärken und enthält neben erweiterten Pflichten bei der Telefonwerbung unter anderem Gesetzesänderungen, um Verbraucher besser vor stillschweigenden Vertragsverlängerungen zu schützen und ihnen Kündigungen bei Verträgen über Dauerschuldverhältnisse, die online geschlossen werden können, zu erleichtern.
Bundesgesetzblatt: Gesetz für faire Verbraucherverträge
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Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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