Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate festgestellt und damit u. a. auch die Entschädigungsregelung für Eltern verlängert. Die „Bundesnotbremse“ inklusive der Homeoffice-Regelung läuft Ende Juni aus, die Corona-Arbeitsschutzverordnung und damit auch die Testangebotspflicht soll dagegen in geänderter Fassung verlängert werden.
Corona-Arbeitsschutzverordnung_Juli_21_Referentenentwurf.pdf
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Dr. Alexander Lägeler
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