1. Förderlinie:
- Ausweitung der Fördermaßnahmen auf das Ausbildungsjahr 2021/22.
- Absenkung des Kriteriums der Corona-Betroffenheit durch Angleichung an die Kriterien der Überbrückungshilfen-III (mind. 1 Monat Kurzarbeit seit Januar 2020 und vor Ausbildungsbeginn, alternativ Umsatzsatzrückgang seit April 2020 um durchschnittlich mindestens 50 % in zwei oder 30 % in fünf zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten gegenüber dem entsprechenden Monat im Jahr 2019).
- Verdopplung der Prämien auf 4.000 € (Ausbildungsprämie), 6.000 € (AusbildungspämiePlus) und 6.000 € (Übernahmeprämie/Insolvenz).
- Zuschuss auch zur Ausbildervergütung in Höhe von 50%, wenn dieser ebenso wie der/die Auszubildende/n von der Kurzarbeit ausgenommen wird.
- Ausweitung der Betriebsgrößenbeschränkung auf max. 499 statt bisher 249 Beschäftigte.
- Neu: "Lockdown-Sonderzuschuss" 1.000 € für ausbildende Kleinstunternehmen mit bis zu 4 Beschäftigen, die trotz pandemiebedingter Schließung die Ausbildung für mind. 30 Tage fortgesetzt haben.
Auch die 2. Förderlinie soll geändert werden, die Anpassungen sind jedoch noch nicht beschlossen:
- Eine Prämie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung wird entweder an den Stammausbildungsbetrieb oder an den Interims-Ausbildungsbetrieb / die Überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS) / den Ausbildungsdienstleister gezahlt. Die Antragsberechtigten verständigen sich untereinander, wer von ihnen die Prämie beantragt.
- Die Prämienhöhe beträgt für jede(n) Auszubildende(n), die/der an der geförderten Auftragsoder Verbundausbildung teilnimmt, 450 Euro pro Woche, maximal 8.000 Euro.
Es soll außerdem ein neuer Fördertatbestand geschaffen werden:
- Gefördert wird die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2021 ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen wollen.
- Antragsberechtigt ist nur der Stammausbildungsbetrieb.
- Die Prämienhöhe beträgt 50 Prozent des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prüfungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 Euro pro teilnehmende(m) Auszubildende(n).
- Die Prämie wird für jede(n) Auszubildende(n) im Jahr 2021 nur einmal gezahlt. Die Prämienzahlung ist abhängig von der regelmäßigen Teilnahme der/des Auszubildenden an der Prüfungsvorbereitung.
- Die Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung muss der/dem Auszubildenden ohne Eigenbeteiligung am Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
Sobald auch die zweite Förderlinie beschlossen wurde, werden wir Sie weiter informieren.