Der Bundesrat hat am 07.05.2021 der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV) zugestimmt. Die Verordnung ist am 9. Mai in Kraft getreten.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
a.laegeler (at) dmpi-bw.de
0711 45044-11
0170 2212122