Am 24. November 2021 haben sich das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium auf die Verlängerungsmodalitäten des Überbrückungshilfeprogramms geeinigt. Demnach wird die Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV bis zum 31. März 2022 verlängert. Gegenüber dem Vorgängerprogramm sind die Zugangsbedingungen und die Antragsprozedur weitestgehend unverändert geblieben. Auch die Neustarthilfe Plus für Selbstständige sowie die Härtefallhilfen wurden bis Ende März 2022 verlängert. (dmpi-Infomail vom 26.11.2021)
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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