Ab sofort können coronageschädigte Soloselbstständige die sogenannte Neustarthilfe beantragen. Dieser einmalige Bundeszuschuss beträgt höchstens 7.500 Euro und wird in voller Höhe als Liquiditätsvorschuss ausgezahlt. Die Antragstellung ist zunächst nur für natürliche Personen möglich. Eine gleichzeitige Antragstellung für die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist jedoch ausgeschlossen.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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