Unternehmen und Selbstständige können ab sofort die „Härtefallhilfen“ beantragen. Diese sollen im Regelfall den Förderbetrag von 100.000 Euro nicht überschreiten. Sie werden von Bund und Ländern co-finanziert und von jedem Bundesland individuell ausgestaltet. Dabei findet bei den entsprechenden Bewilligungsinstitutionen der jeweiligen Bundesländer eine Einzelfallprüfung statt. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Antragstellung erfolgt für alle Antragsberechtigten grundsätzlich über einen prüfenden Dritten.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
g.walther (at) vdm-beratung.de
0711 45044-65
0170 5409302