Am Freitag, den 5. März 2021, hat der Bundesrat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz enthält steuerliche Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen wie die temporäre Erhöhung des maximalen steuerlichen Verlustrücktrags und die Verlängerung der temporären Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie.
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
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