Das im Mai 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Betriebsrätemodernisierungsgesetz sieht vor, die Bildung von Betriebsräten zu erleichtern und die Rechte von Betriebsräten bei mobiler Arbeit, dem Einsatz von Informationstechnik und bei der Weiterbildung zu stärken. Das Gesetz ist am 18. Juni 2021 in Kraft getreten.
Bundesgesetzblatt Nr. 32
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