Am 26.11.2021 hat der Bundesrat dem Entwurf der 21. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, der sogenannten „Druckfarbenverordnung“, zugestimmt. Der Entwurf sieht im Kern vor, anhand einer Stoffliste die Einsatzstoffe für Druckfarben im Lebensmittelbereich zu regeln. Die relevanten Bestimmungen sollen erst vier Jahre nach Inkrafttreten anzuwenden sein.
Beschluss des Bundesrats: Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
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Leitlinien der europäischen Druckfarbenindustrie (European Printing Ink Association – EuPIA)
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Heinz Klos
Technischer Berater
Verband Druck + Medien Beratung
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